§35a EStG — welche Handwerkerkosten sind absetzbar?
Handwerkerleistungen in deiner Wohnung oder deinem Haus können bis zu 1.200€ Steuerersparnis pro Jahr bringen. Was gilt, was nicht, und wie du den Export mit Baumio machst.
Was ist §35a EStG?
§35a des Einkommensteuergesetzes erlaubt es, Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich geltend zu machen. Du kannst 20% der Lohnkosten — maximal 1.200€ pro Jahr — direkt von der Steuerschuld abziehen.
Welche Leistungen sind absetzbar?
Absetzbar sind Lohnkosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten für Handwerkerleistungen in deiner selbst bewohnten Immobilie. Materialkosten sind nicht absetzbar.
Anerkannte Handwerkerleistungen (Beispiele)
- Renovierung: Maler, Tapezieren, Bodenbelag verlegen
- Sanitär: Badezimmer erneuern, Wasserleitungen reparieren
- Heizung: Wartung, Reparatur, Austausch
- Elektriker: Installationen, Reparaturen
- Dachdecker: Dachsanierung, Reparaturen
- Garten: Gartengestaltung, Rasenmähen (durch Fachbetrieb)
- Schornsteinfeger: Jährliche Pflichtleistungen
- Trockenbau, Fenster einbauen, Türen tauschen
Nicht absetzbar
- Neubaumaßnahmen (nur Bestandsimmobilien sind förderfähig)
- Materialkosten (nur Lohn ist absetzbar)
- Eigenleistungen (du kannst deine eigene Arbeit nicht absetzen)
- Barzahlungen (Rechnung und Überweisung sind Pflicht)
- Leistungen für vermietete Objekte (dafür gibt es andere Abzüge)
Voraussetzungen für die Absetzbarkeit
- Rechnung: Du musst eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer haben
- Überweisung: Die Zahlung muss per Banküberweisung erfolgen — keine Barzahlung
- Selbst genutztes Objekt: Die Maßnahme muss in deiner eigenen Wohnung oder deinem Haus stattfinden
- Keine Förderung: KfW-geförderte Maßnahmen können nicht gleichzeitig nach §35a abgesetzt werden
Wie trage ich §35a in der Steuererklärung ein?
In der Steuererklärung (ELSTER oder Steuerprogramm) findest du die §35a-Angaben in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen". Dort trägst du die Summe der absetzbaren Lohnkosten ein.
Du brauchst keine Belege einzureichen — aber du musst sie auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen können. Hebe alle Rechnungen und Kontoauszüge mindestens 10 Jahre auf.
§35a mit Baumio tracken
Baumio macht die §35a-Dokumentation einfach. Bei jeder Kosten-Erfassung kannst du einen Haken setzen: „§35a EStG — steuerlich absetzbar". Am Ende des Jahres exportierst du alle markierten Positionen als Liste für deinen Steuerberater.
- Alle Kosten mit §35a-Markierung an einem Ort
- Export als druckfertiges PDF
- Summe der absetzbaren Lohnkosten automatisch berechnet
- Dokumente (Rechnungen) direkt hochladen und zuordnen
Alles in Baumio umsetzen
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