Steuer

§35a EStG — welche Handwerkerkosten sind absetzbar?

Handwerkerleistungen in deiner Wohnung oder deinem Haus können bis zu 1.200€ Steuerersparnis pro Jahr bringen. Was gilt, was nicht, und wie du den Export mit Baumio machst.

Christopher Biehler··Lesezeit: ca. 5 Min.
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Was ist §35a EStG?

§35a des Einkommensteuergesetzes erlaubt es, Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich geltend zu machen. Du kannst 20% der Lohnkosten — maximal 1.200€ pro Jahr — direkt von der Steuerschuld abziehen.

Rechenbeispiel: Sanitär-Rechnung: 5.000€ (davon 2.000€ Lohn + Fahrt). §35a: 20% von 2.000€ = 400€ weniger Steuern. Bei mehreren Gewerken kann sich das schnell auf 1.200€ summieren.

Welche Leistungen sind absetzbar?

Absetzbar sind Lohnkosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten für Handwerkerleistungen in deiner selbst bewohnten Immobilie. Materialkosten sind nicht absetzbar.

Anerkannte Handwerkerleistungen (Beispiele)

  • Renovierung: Maler, Tapezieren, Bodenbelag verlegen
  • Sanitär: Badezimmer erneuern, Wasserleitungen reparieren
  • Heizung: Wartung, Reparatur, Austausch
  • Elektriker: Installationen, Reparaturen
  • Dachdecker: Dachsanierung, Reparaturen
  • Garten: Gartengestaltung, Rasenmähen (durch Fachbetrieb)
  • Schornsteinfeger: Jährliche Pflichtleistungen
  • Trockenbau, Fenster einbauen, Türen tauschen

Nicht absetzbar

  • Neubaumaßnahmen (nur Bestandsimmobilien sind förderfähig)
  • Materialkosten (nur Lohn ist absetzbar)
  • Eigenleistungen (du kannst deine eigene Arbeit nicht absetzen)
  • Barzahlungen (Rechnung und Überweisung sind Pflicht)
  • Leistungen für vermietete Objekte (dafür gibt es andere Abzüge)

Voraussetzungen für die Absetzbarkeit

  • Rechnung: Du musst eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer haben
  • Überweisung: Die Zahlung muss per Banküberweisung erfolgen — keine Barzahlung
  • Selbst genutztes Objekt: Die Maßnahme muss in deiner eigenen Wohnung oder deinem Haus stattfinden
  • Keine Förderung: KfW-geförderte Maßnahmen können nicht gleichzeitig nach §35a abgesetzt werden

Wie trage ich §35a in der Steuererklärung ein?

In der Steuererklärung (ELSTER oder Steuerprogramm) findest du die §35a-Angaben in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen". Dort trägst du die Summe der absetzbaren Lohnkosten ein.

Du brauchst keine Belege einzureichen — aber du musst sie auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen können. Hebe alle Rechnungen und Kontoauszüge mindestens 10 Jahre auf.

§35a mit Baumio tracken

Baumio macht die §35a-Dokumentation einfach. Bei jeder Kosten-Erfassung kannst du einen Haken setzen: „§35a EStG — steuerlich absetzbar". Am Ende des Jahres exportierst du alle markierten Positionen als Liste für deinen Steuerberater.

  • Alle Kosten mit §35a-Markierung an einem Ort
  • Export als druckfertiges PDF
  • Summe der absetzbaren Lohnkosten automatisch berechnet
  • Dokumente (Rechnungen) direkt hochladen und zuordnen

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